Haftpflichtgutachten

Wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer durch dessen Verschulden beschädigt wurde ist die Erstellung eines Haftpflichtschaden-Gutachtens erforderlich. Der Unfallverursacher bzw. der an seiner Stelle eintretende Haftpflichtversicherer ist gemäß §249BGB verpflichtet den Schaden in vollem Umfang zu ersetzen, der durch das Unfallereignis entstanden ist. Dies gilt für alle Kosten, die dem Geschädigten entstehen, um entweder sein Fahrzeug wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen zu lassen oder ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben.
Dies betrifft im Wesentlichen, in Hinblick auf den entstandenen Schaden am Fahrzeug, die Kosten für:

Um Ihre Schadensersatzforderungen geltend zu machen, müssen Sie diese grundsätzlich belegen, Sie sind als Geschädigter beweispflichtig, den entstandenen Schaden nachzuweisen und zu beziffern. Wir als Ihre unabhängigen, neutralen Kfz-Sachverständigen ermitteln, in Bezug auf den am Fahrzeug entstandenen Schaden, die Schadenshöhe und prüfen anhand des Wiederbeschaffungswertes Ihres Fahrzeuges die Durchführbarkeit einer Reparatur.

Im Falle der möglichen Reparatur ermitteln wir für Sie unter anderem die anfallende Wertminderung Ihres Fahrzeugs und den üblichen Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung.

Im Falle eines Totalschadens ermitteln wir unter anderem den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall, den Restwert Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall und die Wiederbeschaffungsdauer um ein, mit Ihrem Fahrzeug, vergleichbares Fahrzeug zu erwerben.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Ansprüche mit einem entsprechenden Haftpflichtgutachten und der Fotoserie belegen und damit geltend machen können.