Ein Unfall wurde von Ihnen selbst verschuldet oder Ihr Fahrzeug wurde beschädigt jedoch ist kein Schuldiger auszumachen. Ihr Fahrzeug wurde aufgebrochen, Zubehör entwendet und am Fahrzeug sind Beschädigungen vorhanden (Diebstahlschaden).
Ihnen ist ein Reh oder Wildschwein vor das Fahrzeug gelaufen und sie konnten eine Kollision nicht verhindern (Wildschaden). Ihr Fahrzeug ist unverschuldet in Brand geraten und teilweise oder sogar völlig ausgebrannt. Oder in Ihrer Region herrschte ein Unwetter und Ihr Fahrzeug wurde durch Hagel beschädigt (Hagelschaden).
Bitten beachten Sie, dass Sie im Kaskoschadensfall im Gegensatz zum Haftpflichtschadensfall keinen Anspruch auf einen Sachverständigen Ihrer Wahl haben. Die Kosten für ein selbst beauftragtes Kaskogutachten müssen Sie in der Regel selbst tragen.
Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, dass Sie uns als Sachverständige, zur Schadensaufnahme, ihrer Versicherung vorschlagen. Wird Ihr Vorschlag akzeptiert, so werden wir für Sie im Auftrag der Versicherung tätig und unsere Kosten von der Versicherung übernommen.